Sonderabfall

Wir überwachen die einzelnen Schritte des Unternehmens, die letztendlich zum Transport gefährlicher Güter gehören. Hierbei agieren wir gemäss Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV). Unter § 8 GbV ist ausdrücklich vermerkt, dass jede einzelne Schritte der Überwachungstätigkeit schriftlich festgehalten werden muss.

Die sollte detaillierter Form stehen und folgende Punkte enthalten:

  •      WANN fand die Überwachung statt
  •      WER hat die Überwachung durchgeführt
  •      Um WELCHEN Vorgänge handelte es sich, die Überwacht wurde

Zusätzlich erstellen wir einen Jahresbericht über die Entsorgungsprozesse der Sonderabfallbeförderung. Diese Berichte und Unterlagen müssen 5 Jahre aufbewahrt werden. Diese Unterlagen können von der Bundesamt für Umwelt eingesehen und geprüft werden. Bei nichteinhalten der Vorschriften, drohen erhebliche Strafen und Verzeigungen an die Unternehmung.​​​​​​​

  • Alle geeigneten Sammelsysteme (UN-Geprüft) für die fachgerechter Sonderabfallentsorgung ist vorhanden.
    • BK2-Mulden/Container
    • Fässer (Stahl/Kunststoff)
    • IBC-Tank
    • Batterie-Sammel-Behälter
    • Paloxen
    • Verpackungen
    • Medi-Einweg-Sammelbehälter mit Klickdeckel
    • Leuchtstoffröhren-Sammelbehälter
    • Masken-Sammelbehälter
    • Kanister
    • ​​​​​​​usw.

Um den passenden Sammelsystem ausfindig zu machen, sollten wir die Gegebenheiten vor Ort analysieren. Anschliessend können wir das passende Sammelsystem fachgerecht anbieten.




Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GGBV)
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