Sonderabfall
Wir überwachen die einzelnen Schritte des Unternehmens, die letztendlich zum Transport gefährlicher Güter gehören. Hierbei agieren wir gemäss Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV). Unter § 8 GbV ist ausdrücklich vermerkt, dass jede einzelne Schritte der Überwachungstätigkeit schriftlich festgehalten werden muss.
Die sollte detaillierter Form stehen und folgende Punkte enthalten:
- WANN fand die Überwachung statt
- WER hat die Überwachung durchgeführt
- Um WELCHEN Vorgänge handelte es sich, die Überwacht wurde
Zusätzlich erstellen wir einen Jahresbericht über die Entsorgungsprozesse der Sonderabfallbeförderung. Diese Berichte und Unterlagen müssen 5 Jahre aufbewahrt werden. Diese Unterlagen können von der Bundesamt für Umwelt eingesehen und geprüft werden. Bei nichteinhalten der Vorschriften, drohen erhebliche Strafen und Verzeigungen an die Unternehmung.
- Alle geeigneten Sammelsysteme (UN-Geprüft) für die fachgerechter Sonderabfallentsorgung sind vorhanden.
- BK2-Mulden/Container
- Fässer (Stahl/Kunststoff)
- IBC-Tank
- Batterie-Sammel-Behälter
- Paloxen UN-Boxen (Kunststoff)
- Verpackungen
- Medi-Einweg-Sammelbehälter mit Klickdeckel
- Leuchtstoffröhren-Sammelbehälter
- Masken-Sammelbehälter
- Kanister
- usw.
Um den passenden Sammelsystem ausfindig zu machen, sollten wir die Gegebenheiten vor Ort analysieren. Anschliessend können wir das passende Sammelsystem zielführend anbieten.